Erbengemeinschaften

Bei mehreren Erben wird der Wille des Erblassers durch eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verwirklicht. Eine konstruktive Nachlassverteilung, die dem letzten Willen gerecht wird und dauerhaften Rechtsfrieden unter den Erben schafft, verlangt einen schlichtenden Ansatz, wie er auch aus dem Bereich der Vertragsverhandlungen bekannt ist.

Ein wesentlicher Bereich der erbrechtlichen Beratung durch die „Kanzlei Dr. Scholtz“ sind dementsprechend Verfahren zur Vermeidung oder zumindest konstruktiven Lösung von Erbstreitigkeiten unter Miterben.

Rechtsanwalt Dr. Scholtz kann hierfür seine Expertise als Mediator mit Schwerpunkt in der Schlichtung von Erbstreitigkeiten einsetzen. In derartigen Fällen wird nicht ein einzelner Miterbe anwaltlich vertreten, sondern mediativ die Erbengemeinschaft insgesamt in den Blick genommen.

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