Landwirtschaftliches Erbrecht

Das landwirtschaftliche Erbrecht ist in Deutschland durch eine Rechtszersplitterung gekennzeichnet, was daran liegt, dass es trotz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welches als Bundesrecht deutschlandweit gilt, also auch hinsichtlich seines 5. Buchs zum Erbrecht, Sondererbrechte in einzelnen Bundesländern gibt. Neben die Bestimmungen des BGB treten landesspezifische Regelungen in Hessen und Rheinland-Pfalz. In Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein sowie dem für den Agrarsektor besonders wichtigen Niedersachsen gilt als partikulares Bundesrecht die Höfeordnung.

Dabei geht es vor allem um die Frage, wer Erbe eines Hofes wird. Manche Bundesländer sind durch den Grundsatz der einheitlichen Hofnachfolge geprägt, wo es eine gesetzliche Berufung zum Erben (sog. Anerbenrecht) mit Abfindungsansprüchen weichender Erben gibt. Andere kennen die Realteilung nach Köpfen bei gesetzlicher Erbfolge nach dem BGB, was zu einer Zersplitterung von landwirtschaftlichen Betrieben führen kann (sog. Realteilung).

Die „Kanzlei Dr. Scholtz“ kann in den komplexen Fragen des landwirtschaftlichen Erbrechts beratend, aber auch bei Durchsetzung erbrechtlicher Positionen helfen. Insbesondere die Möglichkeiten, durch gestalterische Mittel im Wege letztwilliger Verfügungen von gesetzlichen Regelungen abzuweichen, spielen dabei eine wichtige Rolle.

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