Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln

Ein bedeutender Aspekt ist die Abgrenzung der Lebensmittel von den Arzneimitteln, wobei es von beiden Stoffkategorien verschiedene Gruppen gibt. Diese Abgrenzungsthematik mag seltsam erscheinen, doch einerseits sind neben die „klassischen“ Lebensmitteltypen neue Substanzen getreten, die eine betont gesundheitsbezogene Aufmachung haben und teilweise sogar in einer Form wie Arzneimittel vertrieben werden - man denke etwa an Vitaminpräparate in Kapsel-, Tabletten- oder Pulverform oder an eine besondere Gestaltung der Verpackung. Hierbei spielt vor allem der Bereich der Nahrungsergänzungsmittel eine wichtige Rolle. Für derartige Lebensmittel gelten besondere Regelungen und kann die Grenze zum Medikament unscharf werden. Zum anderen werden auch Bestimmungen für „normale" Lebensmittel immer strenger und sind etwa Anforderungen an die Zulassung und Überwachung teilweise nicht mehr weit entfernt von den auf Medikamente bezogenen Vorgaben. Ernährung hat nach heutiger Erkenntnis eben auch stark mit Gesundheit zu tun, während andererseits der Begriff „Krankheit" viel weiter gefasst wird als früher, wodurch die Grenze zwischen Lebens- und Arzneimittel nicht immer leicht zu erkennen ist. Die für die zulässige Vermarktung unbedingt zu lösende Abgrenzungsproblematik macht sich fest an Bestimmungen über zulässige Inhaltsstoffe, den erlaubten Höchstmengen (noch lebensmittelrechtliche Verzehrempfehlung oder schon arzneimittelrechtliche Dosierung) sowie vor allem den Wirkaussagen zu einem Produkt.

Die Einstufung einer Substanz als Lebensmittel hat mehrere Auswirkungen auf ihre Kennzeichnung. Diese ist vom Gesetzgeber akribisch geregelt und von der bloßen Gebrauchsinformation zu unterscheiden. Wesentliche und mit zahlreichen Rechtsfragen versehene Elemente der Kennzeichnung sind die Pflichtkennzeichnung, die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis, die Allergen- und Spurenkennzeichnung sowie Angaben zur Mindesthaltbarkeit und zum Alkoholgehalt. Gerade im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel sind ferner Kennzeichnungen zum Nährwert vorzunehmen.

Sämtliche Kennzeichnungen und sonstigen Informationen sind zudem in einer für den Verbraucher = Konsumenten verständlichen und transparenten Weise am Lebensmittel bzw. an dessen Verpackung anzubringen, um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden.

Streng ist auch die Werbung für Lebensmittel reglementiert - man kann durchaus sagen, das Recht der Lebensmittelreklame ist von Werbebeschränkungen geprägt (beispielsweise bei der Werbung mit „Natürlichkeit" oder „Naturbelassenheit", "Reinheit" oder "Frische").
Die weitaus größte Bedeutung im Bereich der Werbung für Lebensmittel hat die gesundheitsbezogene Werbung, da damit leicht der Übergang zum Arzneimittel berührt wird. Schlagwortartig gilt, dass gesundheitsbezogene Angaben zu Wirkungen von Stoffen noch in den Bereich des Lebensmittelrechts fallen, während krankheitsbezogene Angaben eher das Gebiet des Arzneimittelrechts kennzeichnen. Krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel ist im Unterschied zu gesundheitsbezogenen Angaben verboten.

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