Geschäfte über Grundstücke

Soweit ein in Schweden oder in einem anderen skandinavischen Land belegenes Grundstück Bestandteil eines Nachlasses ist, kommt das Internationale Erbrecht zur Anwendung.
Doch werden Grundstücke in Schweden, Finnland, Norwegen und Dänemark von Deutschland aus auch unter Lebenden, also im Rahmen eines „normalen“ Kaufs gerne erworben.

Die „Kanzlei Dr. Scholtz“ kann hierzu sowohl Erwerber als auch Veräußerer beraten sowie Vertragsverhandlungen rechtlich begleiten.
Möglich ist ferner die Prüfung vorgelegter Vertragsentwürfe als auch die Erstellung eines Musters für die „passgenaue“ Grundstücksveräußerung im Einzelfall.

Wichtige Prüfaspekte stellen ferner die Haftung für Mängel eines Grundstücks (oder der Ausschluss der Haftung!) sowie die etwaige Belastung mit dinglichen Rechten (in Schweden „servitutter“) dar.
Außerdem kann der im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften erforderliche Schriftverkehr mit der schwedischen „lantmäteriet“ (Art Registerbehörde; in den anderen skandinavischen Ländern ist der Vorgang ähnlich) besorgt werden.

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