Behandlungsfehler

Die "Kanzlei Dr. Scholtz" vertritt Ihre Interessen bei der Durchsetzung von Rechten aus dem Behandlungsvertrag zwischen Arzt oder Zahnarzt (Behandlerseite) und Patient.

Hier spielt die Arzthaftung für Behandlungsfehler aller Art die wichtigste Rolle.
Daneben wird auch Hilfestellung bei der Geltendmachung von Rechten wegen Aufklärungs- oder Therapiefehlern sowie Defiziten bei der Dokumentation des Behandlungsgeschehens geleistet.

Ein besonderes Augenmerk gilt der Beweisbarkeit von Patientenansprüchen, da daran die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Arztfehlern oft scheitert. Der Patient hat etwa die Existenz eines Behandlungsfehlers zu beweisen, wofür regelmäßig ein Gutachten eingeholt werden muss. Auch hierbei (Auswahl eines Gutachters, Formulierung der zu begutachtenden Fragen) kann die „Kanzlei Dr. Scholtz" behilflich sein.

Vertreten werden auch Ärzte und Zahnärzte bei der Abwehr von Arzthaftungsklagen.
Dabei kommt es insbesondere darauf an, aus der Dokumentation des Behandlungsgeschehens die juristisch korrekten Schlüsse zu ziehen.

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