News


13.02.2012
zur Harmonisierung des Datenschutzes durch die europäische Datenschutzrichtlinie
06.02.2012
zur Bedeutung der Formbedürftigkeit eines Erbverzichtvertrags für andere Verträge
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Arbeitsrecht

Die „Kanzlei Dr. Scholtz" berät im klassischen Bereich der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie der Verwendung und Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Arbeitsverträgen.

Besondere Schwerpunkte sind darüber hinaus individual- und kollektiv-arbeitsrechtliche Probleme, welche durch den Einsatz neuer Medien wie Internet und E-Mail im modernen Arbeitsleben verursacht werden. Sogar schon im Vorfeld eines Arbeitsverhältnisses spielen neuartige Medien eine Rolle, indem etwa über Bewerber Recherchen im Internet durchgeführt werden (insbesondere über Google oder facebook und andere soziale Netzwerke). Die „Kanzlei Dr. Scholtz" leistet rechtliche Hilfestellung bei diesen Fragen sowie zur Erfüllung des Datenschutzes am Arbeitsplatz und berät zur Zulässigkeit von Überwachungs-maßnahmen durch Arbeitgeber, wie der Erstellung von Video-Aufzeichnungen oder der Kontrolle von E-Mails. Besonderes Augenmerk wird auf die Beachtung von Vorgaben des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes gelegt.

 

In heutigen Betriebsabläufen ist der alltägliche Einsatz neuartiger Medien in immer mehr Arbeitsbereichen nicht mehr wegzudenken. Allerdings wirft die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationsmittel, insbesondere der selbstverständliche Einsatz von Internet, E-Mail und Mobilfunk in Betrieben auch Fragen auf, denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft erst bewusst werden, wenn eine Störung innerhalb des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist. Zu denken ist beispielsweise an eine Kündigung wegen missbräuchlicher Nutzung des betriebseigenen Internetanschlusses, welche die Vertragspartner erstmals darauf stößt, dass klare (und wirksame!) Regelungen zur Internetnutzung im Arbeitsvertrag fehlen. Gerade die Arbeitgeber sind häufig unsicher, wie sie den Einsatz von Internet und E-Mail kontrollieren können und in welchem Umfang dies überhaupt zulässig ist. Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen dienstlicher und privater Nutzung. Beides kann (und sollte) arbeitsvertraglich geregelt werden und unterliegt ohne eine Regelung dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dabei kann außer einer ausdrücklichen Erlaubniserteilung in einzelnen Arbeitsverträgen oder in einer Betriebsvereinbarung auch eine betriebliche Übung Grundlage der privaten Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz sein. Neben den Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers spielen die Sanktionen bei unzulässiger Nutzung eine wichtige Rolle.

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts (Ebene der Mitbestimmung) ist eine wichtige Frage, inwieweit dem Betriebsrat moderne Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen sind, d.h. in welchem Umfang er heutzutage etwa Internet, Intranet und E-Mail benötigt, um seine betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzen wahrnehmen und seine Aufgaben erfüllen zu können. Außer dieser Frage, welche Sachmittel dem Betriebsrat in welcher Weise und in welchem Umfang zugänglich gemacht werden müssen, ist die Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine weitere Thematik in diesem Zusammenhang. Die elektronische Vernetzung der Arbeitsplätze schafft auch vielfältige Überwachungs-möglichkeiten, woraus sich die Frage ergibt, ob und inwieweit der Betriebsrat an der Einführung neuartiger Kommunikationsmittel zu beteiligen ist.

Neben der Nutzung moderner Informationstechniken als Arbeitsmittel, zu denen auch Mobilfunk, BlackBerry und iPhone gehören, spielen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Überwachung dieser Nutzung und daraus entstehende Konflikte eine herausragende Rolle im Spannungsfeld zwischen neuartigen Kommunikations-trägern und Arbeitsverhältnis. In diesem Zusammenhang geht es allerdings nicht nur um die Kontrolle, ob Arbeitnehmer diese Medien in zulässiger Weise gebrauchen, sondern auch um den Einsatz neuartiger Kontroll- und Überwachungsmethoden durch Arbeitgeber zu allgemeinen Überprüfungszwecken. Zu nennen sind hier in letzter Zeit in die Schlagzeilen geratene Videoüberwachungen, aber auch der Einsatz elektronischer und biometrischer Zugangskontrollen oder (für Deutschland) noch ungewohnte Methoden wie GPS (Global Positioning System). Verdeckte Videoüberwachungen und elektronische Zutrittskontrollen sind nur Beispiele einer Entwicklung, welche in Zukunft aller Voraussicht nach zu heute noch unbekannten Rechtsproblemen führen wird. Bei der Wahrung von Arbeitnehmerrechten hierbei sind nicht nur arbeitsrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, sondern der Materie entsprechend auch Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere Regelungen des Telemediengesetzes sowie des Telekommunikationsgesetzes.

Weitere besondere Anliegen der „Kanzlei Dr. Scholtz" in diesem Rechtsgebiet sind die Telearbeit und mit ihr verbundene rechtliche Herausforderungen, spezielle Formerfordernisse bei Anwendung neuer Medien sowie der grenzüberschreitende Verkehr arbeitnehmerbezogener Daten.

 

Rechtsanwalt Dr. Scholtz arbeitet seit Jahren schwerpunktmäßig im Recht der Informationstechnologien bzw. IT-Recht. Dies erlaubt ihm eine besondere Verknüpfung zwischen Recht der IT und Arbeitsrecht. Auf Grund der sonstigen Tätigkeitsbereiche von Rechtsanwalt Dr. Scholtz wie dem Vertragsrecht einschließlich der Erstellung und Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträgen aller Art sowie dem Internationalen Rechtsverkehr mit seinen grenzüberschreitenden Vorgängen durch neuartige Kommunikationsmittel bieten sich weitere wertvolle Anknüpfungspunkte für eine Lösung moderner Rechtsprobleme des Arbeitslebens.